Glanzruß entfernen, Glanzruß beseitigen

Die Zahl, der mit festen Brennstoffen beheizten Feuerstätten, ist in den letzten Jahren angestiegen. Stark gestiegene Gas- oder Heizölpreise und die staatlichen Förderungen lassen z.B. den Brennstoff Holz immer attraktiver werden. Aber in unseren dicht besiedelnden Städten möchte niemand mehr von Rauch und ähnlichen Stoffen belästigt werden. Hinzu kommt die Angst vor schädlichen Stoffen im Rauch.

 

rauchender SchornsteinDeshalb werden die Ordnungsbehörden, die Umweltbundesämter und ich als Schornsteinfeger immer mehr mit den Beschwerden über Rauchbelästigung konfrontiert. In der Regel stellt sich relativ schnell heraus, dass es sich nicht um eine Rauchbelästigung, sondern vielmehr um eine Geruchsbelästigung handelt.

Als Schornsteinfeger kann ich sicherlich durch meine Erfahrung mit häuslichen Feuerstätten und durch den direkten Kontakt zum Betreiber der Feuerstätte Hilfestellung leisten. Allerdings: gewisse Einschränkungen müssen hingenommen werden, ein Recht auf eine absolut geruchsfreie Umwelt hat niemand. Dennoch jeder Bürger hat Rechte und Pflichten, die er in Anspruch nehmen kann und darf, bzw. an die er sich zuhalten hat. Aber Recht haben und Recht zu bekommen ist nicht dasselbe.

Das bedeutet, jeder Feuerstättenbetreiber hat seine Feuerstätte nach den gesetzlichen Regeln zu betreiben. Behörden und Schornsteinfeger, die vom Staat damit beauftragt wurden dieses zu überwachen, kontrollieren in regelmäßigen Abständen die Immissionen von fast allen Feuerstätten. Aber eine Überwachung die Rund-um-die-Uhr erfolgt ist nicht gewollt und auch schwer möglich.

Oft stellt sich heraus, dass so mancher Betreiber überhaupt nicht weiß
wie er seinen Ofen richtig heizen muss. Da wird dann manchmal einfach darauf los geheizt. Feuchtes und großstückiges Holz, Spanplatten oder andere Dinge werden gleich mit verheizt. Oder der Ofen wird zu stark gedrosselt, starke Rauchentwicklung, Ruß- und Teerablagerungen sind dann oft die Folge. Hier kann eine Beratung durch den Schornsteinfeger sicher weiter helfen.

Für die ganz Unbelehrbaren wurden vom Gesetzgeber entsprechende Regelwerke erarbeitet. Zum Beispiel ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz und deren Verordnungen genau geregelt, welche Feuerstätte wie viel ausstoßen darf. Wer sich daran nicht hält, muss gegebenenfalls mit entsprechenden Strafen rechnen. Zudem wird fast jede Feuerstätte regelmäßig von Ihrem Schornsteinfeger auf die Einhaltung der Grenzwerte überprüft und bewertet.

Hält aber der Feuerstättenbetreiber die gesetzlichen Vorgaben ein und sein Nachbar fühlt sich zum Beispiel trotzdem durch den Rauch oder Geruch eines Ofen belästigt, sind den Behörden und auch dem Schornsteinfeger die Hände gebunden. Dann kann nur eine Klage vor dem Gericht weiterhelfen.

Bevor Sie aber den gerichtlichen oder den behördlichen Weg einschreiten, sollten Sie als erstes einmal den Verursacher der Rauchbelästigung ansprechen. Ich stelle oft fest, dass dem Feuerstättenbetreiber gar nicht bewusst ist, dass er seine Mitmenschen belästigt. Ein freundliches Gespräch kann hier oft Wunder bewirken.

VDI-Richtlinie 3781 Teil4

zivilrechtlicher Weg: Klage auf Beseitigung/Höhenänderung BGB§1004, §906

Einwirkbereich des Rauches:

R= 10m+(40mxkw):1112kw

Schornsteinmündung muß 1m über Bezugsniveau liegen ( Oberkante Fenster des obersten bewohnten Raumes im Einwirkbereich)


 

So vermeiden Sie Ärger mit den Nachbarn:

-nur trockenes Holz verbrennen. Selbst geschlagene Scheite müssen drei bis vier Jahre trocken, dabei gegen Regen geschützt und dem Wind rundum ausgesetzt sein

-leichte Hölzer wie Birke, Pappel oder Tanne zum Anfeuern benutzen, für das Dauerfeuer auf schwere und damit länger brennende Hölzer wechseln

-Ofen und Brennkammer regelmäßig professionell reinigen lassen

-Rohranschlüsse und Ofentüren auf Dichtigkeit prüfen lassen. Türdichtungen gibt es bei den Herstellern meist als Ersatzteil

-die Kehrintervalle verkürzen. Wenn mehrmals im Jahr gekehrt wird, sammelt sich weniger Ruß. Damit sinkt auch die Gefahr eines Schornsteinbrandes

-die Rauchbelästigung sinkt in der Regel, wenn der Schornstein um ein oder zwei Meter erhöht wird

 

 

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