Glanzruß entfernen, Glanzruß beseitigen

 

Hinweise zu §6 EWärmeG:

Nach dem Austausch der Heizungsanlage muss in der Regel innerhalb von drei Monaten der zuständigen unteren Baurechtsbehörde (meist das örtliche Bauamt) ein Nachweis vorgelegt werden, der die Erfüllung der Vorgaben durch einen Sachkundigen bestätigt. Sachkundige sind die Handwerker der einschlägigen Gewerbe, in aller Regel also der Handwerker, der Ihre Anlage eingebaut hat. Vordrucke zur Nachweisführung finden Sie auf dieser Seite. 

Wenn die Heizung unmittelbar kaputt geht, haben Sie 24 Monate Zeit, geeigneten Lösungen zu finden. 

 

 

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